Abmeldungen während des Unterrichts.
Wenn ein minderjähriger Schüler am Vormittag aus Krankheitsgründen nach Hause möchte - z. b. wegen Übelkeit oder anderer Beschwerden - , so meldet er sich zunächst bei einem Lehrer ab (Fachlehrer der laufenden Stunde bzw. in der Pause: Klassenlehrer oder Lehrer der folgenden Stunde). Danach geht er ins Sekretariat und informiert die Sekretärin darüber, bei welchem Lehrer er sich abgemeldet hat. Vom Sekretariat aus werden dann die Erziehungsberechtigten angerufen, bevor der Schüler entlassen wird.
Wenn niemand zu Hause zu erreichen ist, kann der Schüler nicht entlassen werden! Daher ist es wichtig, dass die Schule stets über die aktuellen Telefonnummern der Erziehungsberechtigten verfügt! (ggf. Handynummern oder Tel. Nummern der Großeltern angeben).